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Legal Disclaimer

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2.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Trainingstätigkeit der CONFIDES GmbH
Stand: 01. Juni 2005

a)

Gegenstand der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit

Inhalt, Zielsetzung, Umfang, angestrebte Ergebnisse und Qualität der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit werden schriftlich vereinbart und in geeigneter Form in einen Beratungs- bzw. Trainingsvertrag aufgenommen.

 

b)

Durchführung der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit

1.

Beginn, zeitlicher Umfang und Ende werden im Beratungs- bzw. Trainingsvertrag festgelegt.

2.

Art, Umfang und Ergebnis der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit dokumentiert die CONFIDES GmbH in ergebnisorientierter Berichtsform. Häufigkeit und Umfang der Berichte werden im Beratungsvertrag festgelegt. Die Erstellung der Berichte bzw. der Begleitdokumentationen zählt zum Umfang der vereinbarten Tätigkeit und ist entsprechend zu vergüten.

3.

CONFIDES GmbH ist berechtigt, in begründeten Fällen die eingesetzten Berater- bzw. Trainer durch andere, gleichqualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum des Wechsels müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden.

4.

Im Beratungs- bzw. Trainingsvertrag ist festzulegen, ob ein oder mehrere Berater bzw. Trainer beauftragt werden.

5.

Die Vergabe von Unteraufträgen durch CONFIDES GmbH an Dritte zur Durchführung des Beratungsauftrages erfolgt nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

 

c)

Vergütung

1.

Die Honorierung erfolgt je nach Vereinbarung und Tätigkeit entweder auf der Basis von Tagessätzen, nachgewiesenen Projektstunden oder eines Festpreises.

2.

Tages- und Stundensätze werden vor Arbeitsbeginn vereinbart und dokumentiert.

3.

Bei Abrechnung auf Stundensatzbasis erstellt CONFIDES GmbH einen strukturierten Stundennachweis, der mit Rechnungsstellung vorgelegt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende eines jeden Monats während der Projektlaufzeit.

4.

Für Reisen, die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt wurden, werden Reisespesen in Höhe der tatsächlich angefallenen Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet. Mindestens werden die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse und 100,-- Euro pro Übernachtung berechnet. Bei Fahrten über 50 km einfacher Entfernung werden die gesamten Reisezeiten zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes vergütet.

5.

Projektspezifische Kosten, die nicht der allgemeinen Betriebsausstattung zuzurechnen sind werden nach Genehmigung beschafft und gegen Nachweis vom Auftraggeber erstattet.

6.

Der Zeitaufwand für Beratungsleistungen, sowie die beabsichtigten Zeitpunkte der Leistungserbringung werden mit dem Auftraggeber vorab vereinbart. Die auf der Grundlage dieser Vereinbarung vorgenommene Tätigkeit wird entsprechend der im Beratungs- bzw. Trainingsvertrag festgelegten vereinbarten Vergütung abgerechnet.

 

d)

Zahlungsbedingungen

1.

Die Zahlung einer Vergütung und die Erstattung von Spesen ist erfolgsunabhängig.

2.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnet CONFIDES GmbH nach erfolgter Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Höhere angefallene Zinsen oder durch Zahlungsverzug verursachte Vermögensschäden können bei Nachweis berechnet werden.

 

e)

Beendigung des Vertrages

1.

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag, kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Endet der Auftrag oder erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, so ist dies auf die bereits entstandene bzw. vereinbarte Vergütung ohne Einfluss.
Weitergehende Ansprüche der CONFIDES GmbH bleiben unberührt.

2.

Auftrageber und CONFIDES GmbH haben das Recht, den Vertrag unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu kündigen. Diese Frist bemisst sich ab Zugang der Kündigung bei der CONFIDES GmbH.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ohne dass die CONFIDES GmbH dies zu vertreten hat, so wird die vereinbarte Vergütung für jeden vereinbarungsgemäß eingesetzten Berater und Trainer in der vereinbarten Höhe fällig.

 

f)

Haftung

1.

Die CONFIDES GmbH haftet nicht für die Erzielung des bei Vertragsabschluss angestrebten Ergebnisses. Die CONFIDES GmbH ist bei ihrer Beratungsfähigkeit zu größter Sorgfalt mit dem Zweck der Erreichung des angestrebten Ergebnisses verpflichtet. Sie schuldet dieses Ergebnis nicht.

2.

Berater bzw. Trainer der CONFIDES GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Vertragsverletzungen die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte der Mitarbeiter der CONFIDES GmbH wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

3.

CONFIDES GmbH steht nicht dafür ein, dass das angestrebte Projektergebnis technisch oder kaufmännisch verwertet werden kann

4.

Die Summe aller Schadensersatzansprüche ist auf die Vertragssumme begrenzt.

 

g)

Verwertungsrechte

1.

Der Auftraggeber erhält das ausschließliche, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht zur praktischen Verwertung der bei ihm realisierten Ergebnisse aus der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit.

2.

CONFIDES GmbH behält das Recht zur wissenschaftlichen Verwertung der erarbeiteten Ergebnisse sowie der Erkenntnisse aus dem Beratungs- und Trainingsprozeß.
Dabei sind alle Informationen anonymisiert zu behandeln.

 

h)

Informationspflicht des Auftraggebers

1.

Eine wesentliche Voraussetzung für Effizienz und Qualität der Beratungsarbeit ist eine möglichst umfassende Information von CONFIDES GmbH durch den Auftraggeber zu seiner geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation.

2.

Der Auftraggeber wird daher CONFIDES GmbH möglichst vollständig, zutreffend und umgehend alle angeforderten Informationen zukommen lassen. CONFIDES GmbH wird nur solche Informationen anfordern, die für die Durchführung der vereinbarten Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit von Bedeutung sein können.

3.

Der Auftraggeber wird CONFIDES GmbH auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für das Projekt sein können.

4.

Die dem Auftraggeber übermittelten Ergebnisse und Berichte werden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden CONFIDES GmbH unverzüglich mitgeteilt.

 

i)

Geheimhaltung

1.

CONFIDES GmbH verpflichtet sich, die während der Durchführung der Beratungstätigkeit- bzw. Trainingstätigkeit gewonnenen bzw. erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und dem Auftraggeber übermittelte Berichte und Korrespondenz weder zu veröffentlichen noch Dritten bekannt zu geben; es sei denn, der Auftraggeber hat hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.

2.

Weiterhin ist CONFIDES GmbH verpflichtet, die vom Auftraggeber offenbarten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse keinem Dritten in irgendeiner Form zu Kenntnis zu bringen. Unter Dritte im Sinne dieser Regelung fallen nicht diejenigen Unterauftragnehmer und freien Mitarbeiter, für die der Auftraggeber seine Zustimmung erteilt hat.

3.

CONFIDES GmbH ist verpflichtet, Angestellte, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter im Sinne der vorgenannten Bestimmungen zur Geheimhaltung schriftlich zu verpflichten.

4.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Informationen über Methoden, Prozesse und Vorgehensweisen, sowie Beratungs- bzw. Trainingsansätze der CONFIDES GmbH vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Dokumentationen, die dem Auftraggeber im Zuge der Beratungs- bzw. Trainingstätigkeit von der CONFIDES GmbH übergeben werden.

5.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

j)

Gerichtsstand

1.

Beide Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

2.

Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, wird als Gerichtsstand der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Sitz der beklagten Partei vereinbart.

 

k)

Salvatorische Klausel

1.

Sollte eine der Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so tritt an ihre Stelle die zum Vertragsabschluss gültige gesetzliche Regelung. Alle anderen Regelungen bleiben davon unbetroffen.